Gemäß § 4 Abs 11 Z 1 lit b EStG sind Zuwendungen an eine Privatstiftung beim Zuwendenden Betriebsausgaben, wenn die Privatstiftung
nach der Stiftungsurkunde und der tatsächlichen Geschäftsführung der Unterstützung betriebszugehöriger Arbeitnehmer dient (Arbeitnehmerförderungsstiftungen iSd § 4 Abs 11 Z 1 lit b EStG). Für den Betriebsausgabenabzug müssen gemäß § 4 Abs 11 Z 1 lit b erster bis fünfter Aufzählungspunkt EStG folgende Voraussetzungen erfüllt sein: