Problem: | Rechtsanwaltskosten |
Normen: | RATG: TP 2, TP 3 |
Datum, Geschäftszahl: | 16. 10. 2002, 1 R 391/02z |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
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Leitsatz
1. Offen bleibt, ob ein ohne jeden weiteren Sachvortrag behauptetes Anerkenntnis bereits für eine Honorierung der Klage nach TP 3 RATG ausreicht.

