Problem: | Keine inhaltliche Überprüfung des Gutachtens im Gebührenbestimmungsverfahren |
Normen: | GebAG: § 25; ZPO: § 362 |
Datum, Geschäftszahl: | 25. 04. 2002, 1 R 94/02y |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
veröffentlicht in: |
Leitsatz
1. Im Gebührenbestimmungsverfahren kommt eine inhaltliche Überprüfung des auftragsgemäß vom Sachverständigen erstatteten Gutachtens nicht in Betracht.

