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1 R 94/02y

3. LfgDezember 2002

Problem:

Keine inhaltliche Überprüfung des Gutachtens im Gebührenbestimmungsverfahren

Normen:

GebAG: § 25; ZPO: § 362

Datum, Geschäftszahl:

25. 04. 2002, 1 R 94/02y

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Im Gebührenbestimmungsverfahren kommt eine inhaltliche Überprüfung des auftragsgemäß vom Sachverständigen erstatteten Gutachtens nicht in Betracht.

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