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1 R 413/01h

3. LfgDezember 2002

Problem:

Anwendung des § 43 Abs 2 ZPO

Normen:

ZPO: § 43

Datum, Geschäftszahl:

06. 12. 2001, 1 R 413/01h

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Obsiegt die klagende Partei mit bloß rund 60 % ihres Klagebegehrens, so liegt kein verhältnismäßig geringfügiges Unterliegen vor.

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