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1 R 329/01f

3. LfgDezember 2002

Problem:

Kostenersatz bei Klagsanmerkung nach § 13c WEG; Zulässigkeit einer Klage im Konkurs des Beklagten

Normen:

GBG: §§ 1 ff; WEG: § 13c; ZPO: §§ 40 ff

Datum, Geschäftszahl:

30. 11. 2001, 1 R 329/01f

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

Da in dem für den Antrag auf Klagsanmerkung maßgeblichen Grundbuchsverfahren grundsätzlich kein Kostenersatz stattfindet, scheidet auch ein Ersatz von Rechtsmittelkosten aus.

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