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1 R 290/00v

3. LfgDezember 2002

Problem:

Kostenteilung bei teilweisem Obsiegen

Normen:

ZPO: § 43, § 45

Datum, Geschäftszahl:

29. 09. 2000, 1 R 290/00v

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Bei der Kostenteilung wegen teilweisen Unterliegens jeder Partei ist auf das Verhältnis des Prozessaufwandes für die zuerkannten und aberkannten Ansprüche Bedacht zu nehmen.

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