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1 R 200/00h

1. LfgJänner 2001

Problem:

Überklagung

Normen:

ABGB: § 932, § 1167; KSchG: § 31c, § 31e; RATG: § 12; ZPO: § 43, § 273

Datum, Geschäftszahl:

02. 06. 2000, 1 R 200/00h

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

Für die Beurteilung der Überklagung ist in kostenmäßiger Hinsicht der gezahlte oder anerkannte Teilbetrag zum streitverfangenen Teilbetrag hinzuzählen.

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