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1 R 195/00y

1. LfgJänner 2001

Problem:

Vorprozessuale Kosten

Normen:

ABGB: §§ 1293 ff; ZPO: § 40, § 41

Datum, Geschäftszahl:

13. 06. 2000, 1 R 195/00y

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

Aus dem Titel des Schadenersatzes zulässigerweise geltend gemachte vorprozessuale Kosten sind bei unmittelbar möglicher Klagsführung nur dann als nicht zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig anzusehen, soweit sie die tarifmäßigen Kosten einer Mahnklage übersteigen.

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