Problem: | Beweiswürdigung im Reiseprozess |
Normen: | ZPO: § 272 |
Datum, Geschäftszahl: | 13. 02. 2004, 60 R 43/03h |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
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Leitsatz
Bei Erhebung weit überzogener Ansprüche einerseits und eklatanten Unsachlichkeiten im Rahmen der Mängelbehauptung andererseits ist generelle Vorsicht hinsichtlich des Beweiswerts der Mängelschilderung durch den Reisenden geboten.

