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60 R 43/03h

6. LfgMai 2004

Problem:

Beweiswürdigung im Reiseprozess

Normen:

ZPO: § 272

Datum, Geschäftszahl:

13. 02. 2004, 60 R 43/03h

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

Bei Erhebung weit überzogener Ansprüche einerseits und eklatanten Unsachlichkeiten im Rahmen der Mängelbehauptung andererseits ist generelle Vorsicht hinsichtlich des Beweiswerts der Mängelschilderung durch den Reisenden geboten.

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