Problem: | Zulässigkeit einer Gerichtsvereinbarung |
Normen: | JN: § 104; KSchG: § 1, § 14 |
Datum, Geschäftszahl: | 10. 01. 2003, 1 R 529/02v |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
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Leitsatz
Das bloße Vorbringen, Konsument zu sein, unter gleichzeitiger Vorlage von Urkunden zum Nachweis eines Dienstverhältnisses ist mangels Nachweises der Verbrauchereigenschaft nicht ausreichend, um eine Gerichtsstandsvereinbarung als nach § 14 KSchG unzulässig anzusehen.

