Problem: | Klagenhäufung |
Normen: | ZPO: § 226 |
Datum, Geschäftszahl: | 28. 01. 2003, 1 R 428/02s |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
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Leitsatz
1. Wird neben einzelnen, individualisierten Ansprüchen in Höhe des Klagsbetrags dieser auch unter Heranziehung eines weiteren Anspruchs begehrt, sodass nicht mehr abgrenzbar ist, welche Ansprüche den Klagsbetrag ergeben, so liegt eine unzulässige alternative Klagenhäufung vor.

