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1 R 254/02b

4. LfgJuni 2003

Problem:

Zustellung bei längerer Ortsabwesenheit

Normen:

ZustellG: § 17

Datum, Geschäftszahl:

30. 07. 2002, 1 R 254/02b

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

Auch ein Kaufmann oder eine andere Person, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns zu handeln hat, ist nicht verpflichtet, bei einer längeren Ortsabwesenheit für allfällige Zusendungen ausreichend Vorsorge zu treffen.

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