Problem: | Zustellung bei längerer Ortsabwesenheit |
Normen: | ZustellG: § 17 |
Datum, Geschäftszahl: | 30. 07. 2002, 1 R 254/02b |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
veröffentlicht in: |
Leitsatz
Auch ein Kaufmann oder eine andere Person, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns zu handeln hat, ist nicht verpflichtet, bei einer längeren Ortsabwesenheit für allfällige Zusendungen ausreichend Vorsorge zu treffen.

