Problem: | Reisemangel |
Normen: | ABGB: § 932, § 1167; KSchG: § 31e; ZPO: § 273 |
Datum, Geschäftszahl: | 31. 01. 2003, 1 R 220/02b |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
veröffentlicht in: |
Leitsatz
1. Da die Ermessensentscheidung nach § 273 ZPO nach der richterlichen Erfahrung, der allgemeinen Lebenserfahrung und den Zwischenergebnissen eines allfällig durchgeführten Beweisverfahrens zu fällen ist, bestehen a priori keine engen Grenzen bei der Ermittlung der Reisepreisminderung.

