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1 R 107/02k

4. LfgJuni 2003

Problem:

Ordnungsstrafe

Normen:

ABGB: §§ 273 f; AußStrG: § 238; ZPO: § 199

Datum, Geschäftszahl:

22. 04. 2002, 1 R 107/02k

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Ist einer Partei für ein Gerichtsverfahren ein Sachwalter bestellt worden, so ist die Verhängung einer Ordnungsstrafe über die Partei in diesem Verfahren unzulässig.

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