Problem: | Ordnungsstrafe |
Normen: | ABGB: §§ 273 f; AußStrG: § 238; ZPO: § 199 |
Datum, Geschäftszahl: | 22. 04. 2002, 1 R 107/02k |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
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Leitsatz
1. Ist einer Partei für ein Gerichtsverfahren ein Sachwalter bestellt worden, so ist die Verhängung einer Ordnungsstrafe über die Partei in diesem Verfahren unzulässig.

