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1 R 51/02z

3. LfgDezember 2002

Problem:

Kuratorkosten

Normen:

ZPO: § 10, § 41, § 428

Datum, Geschäftszahl:

26. 02. 2002, 1 R 51/02z

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Trotz eines allfälligen Rekursrechts eines anderen Prozessbeteiligten besteht keine Begründungspflicht bei einem Beschluss über die Bestimmung der Kosten eines Prozesskurators oder die Bewilligung von Verfahrenshilfe.

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