Problem: | Änderung der Abgabestelle; Zweiseitigkeit des Rekurses |
Normen: | EO: § 7; ZPO: § 43, § 521 a; ZustellG: § 8 |
Datum, Geschäftszahl: | 07. 09. 2001, 1 R 317/01s |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
veröffentlicht in: |
Leitsatz
1. Eine Änderung der Abgabestelle im Sinn des § 8 ZustellG liegt nur bei ihrer dauernden Verlegung vor, die aber bei einer bloß vorübergehenden Ortsabwesenheit vom 15. November bis 17. Dezember nicht gegeben ist.

