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1 R 302/01k

4. LfgJuni 2003

Problem:

Unschlüssigkeitsurteil

Normen:

EO: § 368; ZPO: § 235, § 397

Datum, Geschäftszahl:

03. 08. 2001, 1 R 302/01k

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

Wird das Interesse ohne Berufung auf eine geeignete Anspruchsgrundlage verlangt, so muss die Klage wegen Unschlüssigkeit, die sich nur durch Klagsänderung beseitigen liesse, mit Unschlüssigkeitsurteil abgewiesen werden, ohne dass die Fällung eines Versäumungsurteils in Betracht kommt.

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