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1 R 96/01s

4. LfgJuni 2003

Problem:

Zuständigkeit für Streitigkeiten nach § 1330 ABGB

Normen:

ABGB: § 1330; JN: § 51, § 52; MedienG: § 1; UWG: § 7

Datum, Geschäftszahl:

20. 03. 2001, 1 R 96/01s

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Erfolgt eine Kreditschädigung nicht in einem Medium im Sinn des § 1 MedienG, so ist das Bezirksgericht für Handelssachen bei einem Streitwert unter € 10.000,- selbst dann nicht zuständig, wenn die Äußerung im Rahmen der gutachterlichen Tätigkeit einer GmbH erfolgt.

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