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1 R 59/01z

4. LfgJuni 2003

Problem:

Wirksamkeit elektronischer Zustellungen

Normen:

ERV: § 1; GOG: § 89a, § 89b, § 89d

Datum, Geschäftszahl:

29. 07. 2001, 1 R 59/01z

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Da die elektronische Zustellung nur zulässig ist, wenn ein Einschreiter bereits Eingaben elektronisch angebracht hat, nimmt die Datakom derartige Zustellungen nur bei Vorliegen dieser Voraussetzung vor.

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