Problem: | Umfang der Manuduktionspflicht |
Normen: | ZPO: § 182, § 432 |
Datum, Geschäftszahl: | 31. 05. 2001, 1 R 539/00m |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
veröffentlicht in: |
Leitsatz
1. Da eine nicht protokollierte Anleitung als nicht erfolgt gilt, kann eine Verletzung der Manuduktionspflicht ohne entsprechende Protokollierung nicht darauf gestützt werden, dass das Gericht eine Partei zur Zurücknahme eines bestimmten Vorbringens bewogen haben soll.

