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1 R 507/00f

4. LfgJuni 2003

Problem:

Keine Ersetzung des Vorbringens durch Parteieinvernahme

Normen:

ZPO: § 178, §§ 266 f

Datum, Geschäftszahl:

31. 08. 2001, 1 R 507/00f

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Sind wegen unsubstantiierten Bestreitens die Klagsbehauptungen als zugestanden anzusehen, bedarf es weder eines Beweisverfahrens über eine Tatfrage noch Tatsachenfeststellungen zu einem strittigen Sachverhalt.

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