Problem: | Keine Ersetzung des Vorbringens durch Parteieinvernahme |
Normen: | ZPO: § 178, §§ 266 f |
Datum, Geschäftszahl: | 31. 08. 2001, 1 R 507/00f |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
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Leitsatz
1. Sind wegen unsubstantiierten Bestreitens die Klagsbehauptungen als zugestanden anzusehen, bedarf es weder eines Beweisverfahrens über eine Tatfrage noch Tatsachenfeststellungen zu einem strittigen Sachverhalt.

