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1 R 285/00h

5. LfgDezember 2003

Problem:

Zusammenrechnung von Forderungen

Normen:

JN: § 55; ZPO: § 501

Datum, Geschäftszahl:

04. 08. 2000, 1 R 285/00h

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Ein tatsächlicher oder rechtlicher Zusammenhang zwischen mehreren Forderungen im Sinn des § 55 JN liegt nicht vor, wenn der Kläger dem Beklagten bloß zu vereinbarten Preisen Waren verkauft und geliefert hat.

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