Problem: | Einbringung mittels Fax; Rechtzeitigkeit eines Rechtsmittels; Verbesserung |
Normen: | ABGB: § 1298; GOG: § 89 |
Datum, Geschäftszahl: | 13. 06. 2000, 1 R 165/00m |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
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Leitsatz
Insb wenn die Verbesserung der mittels Fax eingebrachten Eingabe umgehend aus eigenem und ohne gerichtlichen Verbesserungsauftrag erfolgt, ist die Eingabe im Wege der Telekopie rechtzeitig und fristwahrend.

