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1 R 165/00m

1. LfgJänner 2001

Problem:

Einbringung mittels Fax; Rechtzeitigkeit eines Rechtsmittels; Verbesserung

Normen:

ABGB: § 1298; GOG: § 89

Datum, Geschäftszahl:

13. 06. 2000, 1 R 165/00m

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

Insb wenn die Verbesserung der mittels Fax eingebrachten Eingabe umgehend aus eigenem und ohne gerichtlichen Verbesserungsauftrag erfolgt, ist die Eingabe im Wege der Telekopie rechtzeitig und fristwahrend.

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