Problem: | Entfall eines Verbesserungsauftrags; Vorbringen |
Normen: | HGB: § 1; JN: § 41, § 51, § 52; ZPO: § 75, § 84, § 85 |
Datum, Geschäftszahl: | 26. 05. 2000, 1 R 465/99z |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
veröffentlicht in: |
Leitsatz
1. Das bloße Vorbringen, der Beklagte sei Kaufmann im Sinn des § 1 Abs 2 Z 1 HGB ist kein hinreichendes Tatsachenvorbringen zur Begründung der Zuständigkeit der Kausalgerichtsbarkeit, sondern stellt im gegebenen Zusammenhang nur eine rechtliche Wertung dar.

