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1 R 465/99z

1. LfgJänner 2001

Problem:

Entfall eines Verbesserungsauftrags; Vorbringen

Normen:

HGB: § 1; JN: § 41, § 51, § 52; ZPO: § 75, § 84, § 85

Datum, Geschäftszahl:

26. 05. 2000, 1 R 465/99z

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Das bloße Vorbringen, der Beklagte sei Kaufmann im Sinn des § 1 Abs 2 Z 1 HGB ist kein hinreichendes Tatsachenvorbringen zur Begründung der Zuständigkeit der Kausalgerichtsbarkeit, sondern stellt im gegebenen Zusammenhang nur eine rechtliche Wertung dar.

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