Problem: | Überraschungsverbot |
Normen: | ZPO: § 182, § 496 |
Datum, Geschäftszahl: | 09. 11. 1999, 1 R 341/99i |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
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Leitsatz
Erörtert das Gericht seine Rechtsansicht, einem Vertrag fehle mangels Eintritts einer aufschiebenden Bedingung die Wirksamkeit, nicht mit den Parteien, so liegt ein Verstoß gegen das Überraschungsverbot und damit schon aus diesem Grund ein wesentlicher Mangel des erstinstanzlichen Verfahrens vor.

