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1 R 341/99i

5. LfgDezember 2003

Problem:

Überraschungsverbot

Normen:

ZPO: § 182, § 496

Datum, Geschäftszahl:

09. 11. 1999, 1 R 341/99i

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

Erörtert das Gericht seine Rechtsansicht, einem Vertrag fehle mangels Eintritts einer aufschiebenden Bedingung die Wirksamkeit, nicht mit den Parteien, so liegt ein Verstoß gegen das Überraschungsverbot und damit schon aus diesem Grund ein wesentlicher Mangel des erstinstanzlichen Verfahrens vor.

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