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1 R 161/01z

5. LfgDezember 2003

Problem:

Anforderungen an eine Mahnung nach § 39 VersVG

Normen:

VersVG: § 39

Datum, Geschäftszahl:

08. 05. 2001, 1 R 161/01z

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Wird in einer Mahnung wegen Verzugs mit der Folgeprämie nur auf § 39 Abs 2 VersVG, nicht aber auf § 39 Abs 3 VersVG verwiesen, so ist diese Mahnung unwirksam.

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