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60 R 86/16a

21. LfgFebruar 2019

Reiserecht

Problem:

Haftungsbefreiung gemäß Art 5 Abs 3 VO (EG) Nr. 261/2004

Normen:

VO (EG) Nr. 261/2004: Art 5, Art 7

Datum, Geschäftszahl:

17. 02. 2017, 60 R 86/16a

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

 Leitsatz

1. Konnten die Techniker im Rahmen eines umfassenden Checks im Anschluss an einen Knall nach der Enteisung eines Flugzeuges kein technisches Gebrechen am Flugzeug feststellen, so ist davon auszugehen, dass für diesen Knall kein technisches Gebrechen ursächlich war.

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