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60 R 50/16g (Reiserecht)

19. LfgDezember 2017

Problem:

Unmittelbarkeitsgrundsatz

Normen:

ZPO: § 281a

Datum, Geschäftszahl:

23. 08. 2016, 60 R 50/16g

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

 Leitsatz

1. Bei Verwendung der Protokolle eines Vorverfahrens über die dortigen Beweisaufnahmen ohne ausdrückliche Zustimmung einer am Vorverfahren nicht beteiligten Partei liegt eine Verletzung des § 281a ZPO und damit ein bloßer sonstiger Verfahrensmangel vor.

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