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60 R 59/09w

Schmidt/Saria12. LfgOktober 2013

Problem:

Infektion auf einer Kreuzfahrt

Normen:

ABGB: § 878

Datum, Geschäftszahl:

25. 3. 2010, 60 R 59/09w

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Grassiert eine Infektionskrankheit in einem ganzen Staat, so stellt die Erkrankung eines Reisenden daran grundsätzlich nur die Verwirklichung eines allgemeinen Lebensrisikos dar.

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