Problem: | Flugverspätung; Lärmbelästigung; Reservierung von Strandliegen |
Normen: | ABGB: § 922, § 932; KSchG: § 31e; ZPO: § 273 |
Datum, Geschäftszahl: | 26. 5. 2010, 60 R 58/09y |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
veröffentlicht in: |
Leitsatz
1. Bei Lärmbelästigung durch eine Open-Air Diskothek, die über das für eine Stadt übliche Ausmaß hinausgeht, ist selbst ohne Zusage eines ruhigen Hotels eine Preisminderung in Höhe von 10 % angemessen.

