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60 R 58/09y

Schmidt/Saria12. LfgOktober 2013

Problem:

Flugverspätung; Lärmbelästigung; Reservierung von Strandliegen

Normen:

ABGB: § 922, § 932; KSchG: § 31e; ZPO: § 273

Datum, Geschäftszahl:

26. 5. 2010, 60 R 58/09y

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Bei Lärmbelästigung durch eine Open-Air Diskothek, die über das für eine Stadt übliche Ausmaß hinausgeht, ist selbst ohne Zusage eines ruhigen Hotels eine Preisminderung in Höhe von 10 % angemessen.

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