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50 R 24/17m

21. LfgFebruar 2019

Reiserecht

Problem:

Verwahrungspflicht des Reiseveranstalters; Transport im Unterflur-Kofferraum eines Busses

Normen:

ABGB: §§ 957 ff, § 964

Datum, Geschäftszahl:

07. 09. 2017, 50 R 24/17m

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

 Leitsatz

1. Bei Anbringung von verschiedenfarbigen, dem jeweiligen Hotel zuordenbaren Gepäckbändern an den im Bus transportierten Gepäckstücken sowie der Unmöglichkeit einer Beaufsichtigung des im Unterflur-Kofferraum eines Busses eingeladenen Koffers durch den Reisenden ist von einem konkludent zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter abgeschlossenen Verwahrungsvertrag auszugehen.

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