Reiserecht
Problem: | Zusammenrechnung bei Ansprüchen mehrerer Reiseteilnehmer |
Normen: | JN: § 55; ZPO: § 11, § 501 |
Datum, Geschäftszahl: | 03. 08. 2017, 50 R 19/17a |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
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Leitsatz
1. Auch bei einem einheitlichen Pauschalreisevertrag sind die Schadenersatzansprüche der einzelnen Reisenden sowie ihre Ansprüche auf Ersatz pauschaler Unkosten für prozessuale Zwecke nicht zusammenzurechnen.

