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50 R 19/17a

21. LfgFebruar 2019

Reiserecht

Problem:

Zusammenrechnung bei Ansprüchen mehrerer Reiseteilnehmer

Normen:

JN: § 55; ZPO: § 11, § 501

Datum, Geschäftszahl:

03. 08. 2017, 50 R 19/17a

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

 Leitsatz

1. Auch bei einem einheitlichen Pauschalreisevertrag sind die Schadenersatzansprüche der einzelnen Reisenden sowie ihre Ansprüche auf Ersatz pauschaler Unkosten für prozessuale Zwecke nicht zusammenzurechnen.

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