Problem: | Reisemangel |
Normen: | ABGB: § 922, § 932; BGB: § 651d; KSchG: § 31e; ZPO: § 273 |
Datum, Geschäftszahl: | 09. 12. 2013, 50 R 8/13b |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
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Leitsatz
1. Das Fehlen von benutzbarem Warmwasser zum Waschen und Zähneputzen im Winter in einem Fünf-Stern-Hotel in Lissabon rechtfertigt eine Reisepreisminderung von 25 %.

