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50 R 4/09h

11. LfgMärz 2011

Problem:

Ersatz entgangener Urlaubsfreude; mangelhafter Strand

Normen:

ABGB: § 922, § 932; KSchG: § 31e; ZPO: § 273

Datum, Geschäftszahl:

10. 08. 2009, 50 R 4/09h

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Eine bloß qualitativ schlechte Zubereitung der an sich genießbaren und essbaren Verpflegung begründet keinen Reisemangel.

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