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50 R 66/07y

9. LfgDezember 2009

Problem:

Aufklärungspflichten; Ersatz entgangener Urlaubsfreude

Normen:

ABGB: § 878, § 914, § 922, § 932; KSchG: § 31e; ZPO: § 273

Datum, Geschäftszahl:

29. 11. 2007, 50 R 66/07y

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Der Anspruch auf Ersatz entgangener Urlaubsfreude gemäß § 31e Abs 3 KSchG beschränkt sich nicht auf den Fall einer mangelhaften Erfüllung des Pauschalreisevertrags nach Abreise, sondern besteht auch bei völligem Unterbleiben der Pauschalreise.

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