Problem: | Aufklärungspflichten; Ersatz entgangener Urlaubsfreude |
Normen: | ABGB: § 878, § 914, § 922, § 932; KSchG: § 31e; ZPO: § 273 |
Datum, Geschäftszahl: | 29. 11. 2007, 50 R 66/07y |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
veröffentlicht in: |
Leitsatz
1. Der Anspruch auf Ersatz entgangener Urlaubsfreude gemäß § 31e Abs 3 KSchG beschränkt sich nicht auf den Fall einer mangelhaften Erfüllung des Pauschalreisevertrags nach Abreise, sondern besteht auch bei völligem Unterbleiben der Pauschalreise.

