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50 R 48/07a

9. LfgDezember 2009

Problem:

Baulärm

Normen:

ABGB: § 922, § 932; KSchG: § 31e; ZPO: § 273

Datum, Geschäftszahl:

27. 08. 2007, 50 R 48/07a

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Bei frühmorgens einsetzendem relevanten, aber nicht exorbitanten Baulärm, der den Reisenden auf Grund von Strandaufenthalten untertags nicht beeinträchtigt, ist eine Preisminderung in Höhe von 10 % des Reisepreises angemessen.

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