Problem: | Baulärm |
Normen: | ABGB: § 922, § 932; KSchG: § 31e; ZPO: § 273 |
Datum, Geschäftszahl: | 27. 08. 2007, 50 R 48/07a |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
veröffentlicht in: |
Leitsatz
1. Bei frühmorgens einsetzendem relevanten, aber nicht exorbitanten Baulärm, der den Reisenden auf Grund von Strandaufenthalten untertags nicht beeinträchtigt, ist eine Preisminderung in Höhe von 10 % des Reisepreises angemessen.

