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50 R 102/06s

9. LfgDezember 2009

Problem:

Ersatz entgangener Urlaubsfreude; Prospektwahrheit

Normen:

ABGB: § 922, § 932; KSchG: § 31e; ZPO: § 273

Datum, Geschäftszahl:

07. 05. 2007, 50 R 102/06s

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Das Wort „Buffet“ in einem Prospekt signalisiert eine gewisse Reichhaltigkeit und Abwechslung der Verpflegung.

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