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1 R 43/16v (Reiserecht)

18. LfgOktober 2017

Problem:

Erlebnisreise; Reisemangel bei Entfall eines Landganges; Kostenersatz

Normen:

ABGB: § 922, § 932; KSchG: § 31e; ZPO: § 43, § 273

Datum, Geschäftszahl:

27. 09. 2016, 1 R 43/16v

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

 Leitsatz

1. Für Erlebnisreisen wie Abenteuer-, Trekking- oder Expeditionsreisen sind körperliche Anstrengungen, fehlende konkrete Detailplanung, Störungen und Unannehmlichkeiten charakteristisch.

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