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1 R 119/15v (Reiserecht)

18. LfgOktober 2017

Problem:

Gerichtsstand der Geschäftsstelle

Normen:

MÜ: Art 33

Datum, Geschäftszahl:

21. 12. 2015, 1 R 119/15v

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

 Leitsatz

1. Der Geschäftsstellenbegriff des Art 33 Abs 1 MÜ setzt nicht zwingend eine Einbindung jener Einrichtung, durch die der konkrete Vertrag abgeschlossen worden ist, in die Organisation des Luftfrachtführers voraus.

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