Problem: | Gerichtsstand der Geschäftsstelle |
Normen: | MÜ: Art 33 |
Datum, Geschäftszahl: | 21. 12. 2015, 1 R 119/15v |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
veröffentlicht in: |
Leitsatz
1. Der Geschäftsstellenbegriff des Art 33 Abs 1 MÜ setzt nicht zwingend eine Einbindung jener Einrichtung, durch die der konkrete Vertrag abgeschlossen worden ist, in die Organisation des Luftfrachtführers voraus.

