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1 R 103/14i

16. LfgOktober 2016

Problem:

Zugang einer Willenserklärung bei E-Mail

Normen:

ABGB: § 862; BGB: § 130

Datum, Geschäftszahl:

04. 05. 2015, 1 R 103/14i

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Eine E-Mail gilt mit ihrem vollständigen Einlangen in der Mailbox als zugegangen.

2. Das gilt auch für den Fall, dass sie nach dem Einlangen in der Mailbox in den Spamordner sortiert wird.

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