vorheriges Dokument
nächstes Dokument

1 R 50/14w

15. LfgOktober 2015

Problem:

Reisemangel

Normen:

ABGB: § 922, § 932; KSchG: § 31e; ZPO: § 273

Datum, Geschäftszahl:

09. 05. 2014, 1 R 50/14w

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Bei einem ausdrücklichen Hinweis im Katalog auf Einschränkungen von Geräumigkeit und Wohnkomfort bei einer Dreifachbelegung im Doppelzimmer ist eine anteilige Reisepreisminderung von 12 % wegen zu geringer Möblierung bei einer Dreifachbelegung gerechtfertigt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!