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1 R 34/14t

15. LfgOktober 2015

Problem:

Bemessungsgrundlage für die Kostenentscheidung

Normen:

ABGB: § 922, § 932; KSchG: § 31e; ZPO: § 43, § 273

Datum, Geschäftszahl:

21. 03. 2014, 1 R 34/14t

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Da eine Reisepreisminderung pauschal zu bemessen ist und ein exaktes Vorhersehen dieser Bewertung von einem Kläger nicht erwartet werden kann, ist in einem solchen Fall das Kostenprivileg des § 43 Abs 2 ZPO anwendbar.

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