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1 R 314/13t

16. LfgOktober 2016

Problem:

Begriff des Beförderers und des Vermittlers bei einer internationalen Zugreise

Normen:

ABGB: § 914, §§ 1002 ff; CIV: Art 26; VO (EG) Nr. 1371/2007: Art 3

Datum, Geschäftszahl:

21. 07. 2014, 1 R 314/13t

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

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