Problem: | Anzeigeobliegenheit |
Normen: | MÜ: Art 31 |
Datum, Geschäftszahl: | 24. 01. 2014, 1 R 312/13y |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
veröffentlicht in: |
Leitsatz
1. Eine vom Lost and Found-Schalter eines Flughafens ausgestellte Bestätigung über den Verlust oder die Beschädigung von Reisegepäck ohne jeglichen Hinweis auf den konkret entstandenen Schaden und auf den Luftfrachtführer als Adressaten der Ansprüche ist keine hinreichende Anzeige nach Art 31 MÜ.

