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1 R 242/13d

14. LfgJuli 2015

Problem:

Aufschlüsselung mehrerer Schadenspositionen

Normen:

ZPO: § 226

Datum, Geschäftszahl:

12. 11. 2013, 1 R 242/13d

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Bei Geltendmachung eines Gesamtschadens gegen ein Reisebüro ist eine Aufgliederung des Klagsbetrags in frustrierte Kosten, entgangene Urlaubsfreude und pauschalierte Generalunkosten durch den klagenden Reisenden vorzunehmen.

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