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1 R 233/13f

14. LfgJuli 2015

Problem:

Sorgfaltspflichten beim Bananabootfahren

Normen:

ABGB: §§ 1293 ff

Datum, Geschäftszahl:

27. 03. 2014, 1 R 233/13f

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Die Sportart Bananabootfahren besteht nicht generell in einer schnellen, durch abrupte Geschwindigkeits- und Richtungsänderungen geprägten Bootsfahrt mit dem Ziel, durch destabilisierende Kurvenfahrten Passagiere ins Wasser zu werfen.

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