Problem: | Sorgfaltspflichten beim Bananabootfahren |
Normen: | ABGB: §§ 1293 ff |
Datum, Geschäftszahl: | 27. 03. 2014, 1 R 233/13f |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
veröffentlicht in: |
Leitsatz
1. Die Sportart Bananabootfahren besteht nicht generell in einer schnellen, durch abrupte Geschwindigkeits- und Richtungsänderungen geprägten Bootsfahrt mit dem Ziel, durch destabilisierende Kurvenfahrten Passagiere ins Wasser zu werfen.

