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1 R 166/13b

14. LfgJuli 2015

Problem:

Gerichtszuständigkeit für Ausgleichsleistung nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung

Normen:

JN: § 51; VO (EG) Nr. 261/2004: Art 5, Art 7

Datum, Geschäftszahl:

27. 12. 2013, 1 R 166/13b

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Da mit dem Begehren auf Ausgleichsleistung nach der VO (EG) Nr. 261/2004 ein Anspruch auf Schlechterfüllung eines Luftbeförderungsvertrags geltend gemacht wird, ist für eine derartige Klage das BGHS Wien sachlich zuständig.

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