vorheriges Dokument
nächstes Dokument

1 R 88/11d

Schmidt/Saria13. LfgDezember 2013

Problem:

Flugverspätung

Normen:

EMRK: Art 6; EuBagatellVO: Art 5; MÜ: Art 19; ZPO: § 477

Datum, Geschäftszahl:

01. 06. 2011, 1 R 88/11d

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Im Anwendungsbereich der EuBagatellVO ist selbst auf diesbezüglichen Antrag einer Partei die Durchführung einer mündlichen Verhandlung nicht zwingend geboten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!