Problem: | Abschluss einer Reisestornoversicherung |
Normen: | ABGB: § 863; VersVG: §§ 1 ff; ZPO: § 266 |
Datum, Geschäftszahl: | 13. 01. 2010, 1 R 143/09i |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
veröffentlicht in: |
Leitsatz
1. Das versicherte Risiko ist hinreichend bestimmt, sofern es sich zwangsläufig aus der Versicherungsart ergibt und daher auch ohne nähere Regelung in allfälligen AVB hinreichend bestimmbar ist.

