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1 R 143/09i

11. LfgMärz 2011

Problem:

Abschluss einer Reisestornoversicherung

Normen:

ABGB: § 863; VersVG: §§ 1 ff; ZPO: § 266

Datum, Geschäftszahl:

13. 01. 2010, 1 R 143/09i

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Das versicherte Risiko ist hinreichend bestimmt, sofern es sich zwangsläufig aus der Versicherungsart ergibt und daher auch ohne nähere Regelung in allfälligen AVB hinreichend bestimmbar ist.

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