Problem: | Ersatz entgangener Urlaubsfreude; Lärmbelästigung; Mängel der Verpflegung |
Normen: | ABGB: § 922, § 932; KSchG: § 31e; ZPO: § 273 |
Datum, Geschäftszahl: | 24. 09. 2009, 1 R 121/09d |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
veröffentlicht in: |
Leitsatz
1. Für eine Lärmbelästigung durch nächtliche laute Musik bis 02.00 Uhr oder 03.00 Uhr früh während fast der Hälfte der Urlaubstage ist eine Preisminderung in Höhe von 20 % angemessen.

